Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Arbeitsgruppe Computer Graphics and Visualization der Universität Duisburg-Essen arbeitet daran, ihre Website für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und technischen Hilfsmitteln zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung gilt für den öffentlichen Webauftritt unter cgvis.de und www.cgvis.de, einschließlich der zugehörigen Lehrseiten und der Veranstaltungsdatenbank.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Maßgeblich sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) und die darin in Bezug genommenen Anforderungen der EN 301 549.
Die folgenden Einschränkungen bestehen weiterhin.
Bestehende Einschränkungen und Alternativen
Interaktive Grafik- und 3D-Übungsprogramme
Einige Übungen enthalten grafische Anwendungen, deren Bildinhalte nicht vollständig durch Vorlesesoftware erfasst werden können. Funktionen wie das freie Drehen, Verschieben und Vergrößern einer 3D-Ansicht erfordern zum Teil die Maus.
Die Anwendungen entsprechen den Übungsprogrammen, die Studierende auf ihren eigenen Rechnern ausführen. Ergänzende Textbeschreibungen erläutern bei den aktuellen Übungen zur Advanced Image Synthesis die dargestellte Szene, das erwartete Ergebnis und die vorhandenen Bedienelemente. Sie ersetzen nicht sämtliche Möglichkeiten des interaktiven visuellen Vergleichs. Wenn Sie eine Übung dadurch nicht bearbeiten können, wenden Sie sich bitte an den unten genannten Kontakt, damit wir eine geeignete Alternative besprechen können.
PDF-Dokumente und ältere Materialien
PDF-Dokumente, insbesondere wissenschaftliche Veröffentlichungen und ältere Lehrmaterialien, verfügen nicht durchgängig über eine für Vorlesesoftware geeignete Dokumentstruktur. Bei diesen Dateien können die Navigation und die Lesereihenfolge eingeschränkt sein. Viele Dokumente werden im ursprünglichen Veröffentlichungsformat bereitgestellt.
Soweit verfügbar, bieten wir Informationen auch als HTML an, beispielsweise die Seminarankündigung für das Wintersemester 2026/27. Benötigen Sie andere Inhalte in einer zugänglichen Form, teilen Sie uns bitte die betreffende Seite oder Datei und Ihren Bedarf mit.
Erstellung und Prüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt und zuletzt an diesem Tag überprüft. Sie beruht auf einer Selbstbewertung des Webauftritts.
Die manuelle Stichprobe umfasste die Startseite, die Lehrübersicht, die Publikationsseite, das Nachrichtenarchiv, ausgewählte aktuelle Übungsseiten und die Veranstaltungsdatenbank. Geprüft wurden unter anderem HTML-Struktur und Beschriftungen, Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusführung, Sprungziele sowie der Umbruch bei Ansichtsbreiten von 640 und 320 CSS-Pixeln.
Ergänzend wurden Seiten mit dem automatisierten Prüfwerkzeug WAVE Web Accessibility Evaluation Tool untersucht. Dabei wurde ein Ergebnis von 10/10 angezeigt. Dieses Ergebnis bezieht sich auf die automatisiert untersuchten Seiten und Merkmale; es ersetzt keine vollständige manuelle Prüfung.
Eine vollständige Prüfung aller einzelnen Seiten, Archivmaterialien und Dokumente liegt noch nicht vor. Die Erklärung wird mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Kontakt und Feedback
Sie können uns Barrieren melden, Fragen zur Zugänglichkeit stellen oder Informationen in einer für Sie geeigneten Form anfordern. Bitte nennen Sie möglichst die Internetadresse der betreffenden Seite oder Datei und beschreiben Sie, was nicht zugänglich ist.
Zuständig für cgvis.de:
Prof. Dr. Jens Krüger
Arbeitsgruppe Computer Graphics and Visualization
Universität Duisburg-Essen
Lotharstraße 65, 47057 Duisburg
E-Mail: jens.krueger@uni-due.de
Telefon: +49 203 379 2687
Für Rückmeldungen über ein elektronisches Formular steht außerdem das zentrale Feedbackformular der UDE zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Geben Sie dort bitte die betreffende Adresse auf cgvis.de an.
Wir beantworten Anfragen je nach Umfang innerhalb von zwei bis höchstens sechs Wochen. Ist die Bearbeitung in dieser Zeit nicht abgeschlossen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Ombudsverfahren
Wenn sich eine gemeldete Barriere im Kontakt mit uns nicht klären lässt oder Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie unterstützt die außergerichtliche Klärung von Problemen mit der digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen nach § 10d BGG NRW.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Informationen zum Ombudsverfahren und zur Antragstellung